Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 bei Begleitendem Fahren "BF17")
Vorbesitz: Klasse B
Fahrzeuge: Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
-
zGM* der Fahrzeugkombination über 3,5 t, aber max. 4,25 t
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Es sind keine
Prüfungen notwendig, aber es ist eine Ausbildung in der Theorie und Praxis notwendig!
* = zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 bei Begleitendem Fahren "BF17")
Vorbesitz: Klasse B
Fahrzeug: Kfz der Klasse B mit Anhänger:
-
zGM* des Anhängers über 750 kg, aber max. 3,5 t
Keine Theorieprüfung, aber praktische Prüfung
erforderlich!
Theorie:
-
es ist keine Theorieausbildung vorgeschrieben
Praxis:
-
Grundausbildung je nach Bedarf
-
3 Stunden Überland
-
1 Stunden Autobahn
-
1 Stunden Nachtfahrt
Führerscheinantrag:
Für den Antrag zu den Klassen BE benötigen Sie:
-
1 Passbild
-
Sehtest
-
Erste Hilfe Kurs
* = zulässige Gesamtmasse