Klasse: B 96



Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 bei Begleitendem Fahren "BF17")

Vorbesitz: Klasse B

Fahrzeuge: Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zGM* der Fahrzeugkombination über 3,5 t, aber max. 4,25 t
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Es sind keine Prüfungen notwendig, aber es ist eine Ausbildung in der Theorie und Praxis notwendig!

* = zulässige Gesamtmasse


Klasse: BE



Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 bei Begleitendem Fahren "BF17")

Vorbesitz: Klasse B

Fahrzeug: Kfz der Klasse B mit Anhänger:

  • zGM* des Anhängers über 750 kg, aber max. 3,5 t
                  Keine Theorieprüfung, aber praktische Prüfung erforderlich!

Theorie:

  • es ist keine Theorieausbildung vorgeschrieben

Praxis:

  • Grundausbildung je nach Bedarf
  • 3 Stunden Überland
  • 1 Stunden Autobahn
  • 1 Stunden Nachtfahrt

Führerscheinantrag:
Für den Antrag zu den Klassen BE benötigen Sie:

  • 1 Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs 

* = zulässige Gesamtmasse