B196
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KLASSE B MIT SCHLÜSSELZAHL B 196
Die mögliche Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist beschlossen und wurde am 20.12.2019 vom Bundesrat genehmigt und am 23.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Leichtkrafträder bzw. Leichtkraftroller mit
  • Hubraum 125ccm
  • Leistung max. 11kw (15PS)
  • Leistungsgewicht 0,1kw/kg

Voraussetzungen:
 
  • Vorbesitz der Klasse B mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

Die Ausbildung beinhaltet mindestens

  • Theorie der  A: 4x90 Minuten
  • Praxis in der Klasse A1: min. 5x90 Minuten

Reicht den Fahrschüler die Mindestanzahl der Praxisstunden nicht aus, muss die Fahrschule weitere Fahrstunden zum Üben nutzen. 

Es ist keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich! 

Es gibt keine Möglichkeit zum Aufstieg in die Klasse A2 mit einer sogenannten Aufstiegsprüfung nach 2 Jahren und auch keine verkürzte Ausbildung in die Klasse A! 
Hier wäre eine Ausbildung mit Prüfung in Theorie und Praxis notwendig!
Die Schlüsselzahl 196 wird in den Führerschein eingetragen!

Es darf mit dieser Berechtigung nur im Inland gefahren werden!