KLASSE B MIT SCHLÜSSELZAHL B 196
Die mögliche Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist beschlossen und wurde am 20.12.2019 vom Bundesrat genehmigt und am 23.12.2019 im
Bundesgesetzblatt verkündet.
Leichtkrafträder
bzw. Leichtkraftroller mit
- Hubraum 125ccm
- Leistung max. 11kw (15PS)
- Leistungsgewicht 0,1kw/kg
Voraussetzungen:
- Vorbesitz der Klasse B mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
Die
Ausbildung beinhaltet mindestens
- Theorie der A: 4x90 Minuten
- Praxis in der Klasse A1: min. 5x90 Minuten
Reicht den
Fahrschüler die Mindestanzahl der Praxisstunden nicht aus, muss die Fahrschule weitere Fahrstunden zum Üben nutzen.
Es
ist keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich!
Es
gibt keine Möglichkeit zum Aufstieg in die Klasse A2 mit einer sogenannten Aufstiegsprüfung nach 2 Jahren und auch keine verkürzte Ausbildung in die Klasse A!
Hier wäre eine
Ausbildung mit Prüfung in Theorie und Praxis notwendig!
Die
Schlüsselzahl 196 wird in den Führerschein eingetragen!
Es darf mit
dieser Berechtigung nur im Inland gefahren werden!