Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder:
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Leistung max. 35 kW
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Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Achtung:Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Theorie:
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12 Doppelstunden Grundstoff**
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4 Doppelstunden Zusatzstoff
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Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
Praxis:
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Grundausbildung je nach Bedarf
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5 Stunden Überland
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4 Stunden Autobahn
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3 Stunden Nachtfahrt
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Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Fahrschüler
testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht wird.
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bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A1 sind vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nachtfahrt
Führerscheinantrag:
Für den Antrag zu der Klasse A2 benötigen Sie:
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1 Passbild
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Sehtest
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Erste Hilfe Kurs
** = 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung von einer anderen FE-Klasse