Mindestalter: 17 Jahre

 

KFZ: Mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t und max. 8 Personen, plus Fahrer.

 

Anhänger: Mit der Klasse B dürfen Sie hinter einem Kraftfahrzeug mit zGM 3,5 t einen Anhänger ziehen, der eine max. zGM 750 kg hat . Wenn Sie einen Anhänger über zGM 750 kg ziehen möchten, dann darf die zGM des Kraftfahrzeug + zGM des Anhängers ein Gewicht von, 3,5 t nicht übersteigen!

 

Eingeschlossene Klassen: AM, L ( ohne Begleitperson )

 

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff **
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

  • Grundausbildung je nach Bedarf
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt

Führerscheinantrag:
Für den Antrag zu der Klasse B benötigen Sie:

  • 1 Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • ** = 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung von einer anderen FE-Klasse

    "Begleitetes Fahren"
    Das bedeutet, dass man schon mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B erwerben kann, bis zum 18. Geburtstag zusammen mit einer Begleitperson in Deutschland und Österreich fahren darf.

    Begleitperson
    Bei der Beantragung des Führerscheins müssen Begleitpersonen benannt werden. Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
    mindestens 30 Jahre alt
    mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. 3)
    maximal 1Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg

    Die Begleitperson soll beratend und unterstützend zur Seite stehen, darf aber nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen, denn die Begleitperson übernimmt KEINE AUSBILDUNGSFUNKTION!
    Die Begleitpersonen sind bei der Anmeldung zu benennen und werden mit folgenden Unterlagen beim Landratsamt angemeldet:

  • Kopie vom Führerschein, wenn dieser nicht vom Landratsamt Kulmbach ausgestellt wurde.
  • Kopie vom Personalausweis

So geht's:
Frühestens mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden, Führerscheinantrag stellen und die ganz normale Führerscheinausbildung für Klasse B machen.
Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen.
Maximal 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen.
Ab dem 17. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland.
Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW nur mit Begleitperson, Fahrzeuge der Klassen AM und L auch alleine gefahren werden.
Der KFZ-Versicherung muss gemeldet werden, dass das Fahrzeug für "Begleitetes Fahren" verwendet wird.
Ab dem 18. Geburtstag wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt.

Der Führerschein BF 17 ist noch max. 3 Monate nach dem 18 Geburtstag gültig.