B197 - DIE NEUE AUTOMATIKREGEL FÜR DEN AUTOFÜHRERSCHEIN!
Grundsätzlich war es schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter.
Bisher gibt es jedoch einen entscheidenden Nachteil. Im Führerschein wird die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Die Schlüsselzahl reduziert den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge. Schaltwagen dürfen nicht gefahren werden. Das "Loswerden" der Schlüsselzahl 78 war bisher nur mit dem erneuten Ablegen einer praktischen Fahrprüfung mit einem Schaltwagen möglich. Dies ändert sich nun.
Was sich jetzt seit den 01.04.2021 ändert hat:
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
- 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen ( fließen in die Ausbildung mit ein und müssen nicht zusätzlich absolviert werden) .
- Eine min. 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen.
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
- Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
- Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
- Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 bei Begleitendem Fahren "BF17")
KFZ: Mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t und max. 8 Personen plus Fahrer.
Anhänger: Mit der Klasse B dürfen Sie hinter einem Kraftfahrzeug mit 3,5 t einen Anhänger ziehen, der max. zGM 750 kg hat. Wenn Sie einen Anhänger über zGM 750 kg ziehen möchten, dann darf die zGM des Kraftfahrzeug + zGM des Anhängers ein Gewicht von, 3,5 t nicht übersteigen!
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Theorie:
Praxis:
Führerscheinantrag:
Für den Antrag zu der Klasse B benötigen Sie:
Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 bei Begleitendem Fahren "BF17")
KFZ: Mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t und max. 8 Personen plus Fahrer.
Anhänger: Mit der Klasse B dürfen Sie hinter einem Kraftfahrzeug mit 3,5 t einen Anhänger ziehen, der max. zGM 750 kg hat. Wenn Sie einen Anhänger über zGM 750 kg ziehen möchten, dann darf die zGM des Kraftfahrzeug + zGM des Anhängers ein Gewicht von, 3,5 t nicht übersteigen!
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Theorie:
Praxis:
Führerscheinantrag:
Für den Antrag zu der Klasse B benötigen Sie:
Seit Juli 2021 kann auch in unserer Fahrschule der Führerschein auf einen Automatik- Fahrzeug absolviert werden.
Weitere Infos unter der Kategorie,
Klasse B & BF 17.