Mindestalter: 15 Jahre
Fahrzeuge:
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
- max. 25 km/h bbH*
- Verbrennungsmotor bis max. 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor
Theorie:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
Praxis:
Führerscheinantrag:
Für die Prüfbescheinigung Mofa benötigen Sie:
- 1 Passbild
- Personalausweis oder Kinderpass
* = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
Mindestalter: 15 Jahre ( seit 2021 )
2-rädrige Kleinkrafträder mit:
-
bbH* max . 45 km/h
-
Hubraum max. 50 cm3 bei Verbrennungsmotor
-
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
3-rädrige Kleinkrafträder mit:
-
bbH* max . 45 km/h
-
Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
-
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
-
bbH* max . 45 km/h
-
Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren
-
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
-
Leermasse max. 350 kg
Eingeschlossene Klassen: Keine
Theorie:
-
12 Doppelstunden Grundstoff**
-
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
-
Grundausbildung je nach Bedarf
Führerscheinantrag:
Für den Antrag zu der Klasse AM benötigen Sie:
-
1 Passbild
-
Sehtest
-
Erste Hilfe Kurs
* = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
** = 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung von einer anderen FE-Klasse
Mindestalter: 16 Jahre
2-rädrige Krafträder mit:
-
Hubraum max. 125 cm3 Hubraum
-
Leistung max. 11 kW
-
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
3-rädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
-
Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH* über 45 km/h
-
Leistung max. 15 kW
Eingeschlossene Klassen: AM
Theorie:
-
12 Doppelstunden Grundstoff**
-
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
-
Grundausbildung ja nach Bedarf
-
5 Stunden Überland
-
4 Stunden Autobahn
-
3 Stunden Nachtfahrt
Führerscheinantrag:
Für den Antrag zu der Klassen A1 benötigen Sie:
-
1 Passbild
-
Sehtest
-
Erste Hilfe Kurs
* = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
** = 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung von einer anderen FE-Klasse
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder:
-
Leistung max. 35 kW
-
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Achtung:Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Theorie:
-
12 Doppelstunden Grundstoff**
-
4 Doppelstunden Zusatzstoff
-
Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
Praxis:
-
Grundausbildung je nach Bedarf
-
5 Stunden Überland
-
4 Stunden Autobahn
-
3 Stunden Nachtfahrt
-
Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Fahrschüler testen,
ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht wird.
-
bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A1 sind vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nachtfahrt
Führerscheinantrag:
Für den Antrag zu der Klasse A2 benötigen Sie:
-
1 Passbild
-
Sehtest
-
Erste Hilfe Kurs
** = 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung von einer anderen FE-Klasse
Mindestalter:
- 20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A
- 21 Jahre bei Trikes
- 23 Jahre beim Direkterwerb
2-rädrige Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm3
- bbH* über 45 km/h
3-rädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH* über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff **
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
Praxis:
- Grundausbildung je nach Bedarf
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nachtfahrt
- Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Fahrschüler testen, ob dieser alle Anforderungen
für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht wird.
- bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A2 sind vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nachtfahrt
- von A1 auf A sind vorgeschrieben (Mindestalter 24 Jahre): Grundausbildung, 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nachtfahrt
Führerscheinantrag:
Für den Antrag zur Klasse A benötigen Sie:
- 1 Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
* = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
** = 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung von einer anderen FE-Klasse